Schlösser und Gärten der Loire
Eine königliche Reise für die Sinne
Schlösser und Gärten der Loire
Eine königliche Reise für die Sinne
Die Loire-Region, oft als das "Garten Frankreichs" bezeichnet, fasziniert mit einer Fülle prachtvoller und beeindruckender Schlösser, die Geschichten von königlicher Pracht und historischem Erbe erzählen. Unter Charles VIII und seinen Nachfolgern entfaltete sich ein repräsentatives Hofleben nach italienischem Vorbild. Dafür bedurfte es eines angemessenen Rahmens: Unzählige Schlösser entstanden und mit ihnen die besondere französische Ausprägung der Renaissancearchitektur. Jeder dieser Orte ist ein Meisterwerk und repräsentiert Schätze aus fünf Jahrhunderten, die verschiedene Baustile sowie die Kultur bzw. die Geschichte Frankreichs widerspiegen und zählt somit zu den bedeutendsten touristischen Attraktionen des Landes. Auf unserer Reise zu den Schlössern der Loire entdecken wir majestätische Bauwerke wie das Château de Chambord, mit seiner einzigartigen Architektur, und das romantische Château de Chenonceau, das sich malerisch über den Fluss erstreckt. Lassen Sie sich von der Schönheit der Landschaft und der Eleganz der Schlösser verzaubern und erleben Sie unvergessliche Momente in dieser zauberhaften Region.
2. Tag: Villandry, Islette und Azay-le-Rideau
3. Tag: Vom Châteu du Rivau zur Abtei Fontevraud und nach Saumur
4. Tag: Zwischen Loire und Cher
5. Tag: Versteckte Schätze zwischen Tours und Blois
6. Tag: Schloss Chambord und das Gartenfestival von Chaumont
Am Vormittag entdecken Sie die herrlichen Parkanlagen rund um das Schloss Chambord und das Schloss selbst, dessen Planung Leonardo da Vinci zugeschrieben wird. Das größte und prächtigste Loire-Schloss wurde unter König Franz I. erbaut und hat 440 Zimmer. Nach der Neugestaltungerstrahlen die Gärten in alter Pracht. Der Nachmittag ist dem Schloss von Chaumont gewidmet. Hier findet jährlich von Ende April bis Anfang November das große Gartenfestival der Loire statt. Dabei legen hier die besten Gartenbaumeister der Welt neue überraschende Gärten an und zeigen mögliche Gartenkonzeptionen der Zukunft. Rückfahrt nach Blois. (F/A)
7. Tag: Heimreise an den Niederrhein
Nach dem letzten Frühstück verlassen Sie die Region Centre-Val de Loire und beginnen die Rückreise in Ihren Heimatort. (F)
Inkludierte Leistungen:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
* Reisepass
* Vorläufiger Reisepass
* Personalausweis
* Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
* Kinderreisepass
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Hausarzt.
In Frankreich werden die Steckdosen Typ E verwendet. Die Netzspannung beträgt 230 V bei einer Frequenz von 50 Hz.
Wenn Sie in Deutschland wohnen, brauchen Sie keinen Reisestecker-Adapter in Frankreich.
In Frankreich werden je nach Region verschiedene, zum Teil lange regional verwurzelte Sprachen gesprochen. Französisch ist jedoch die einzige Amtssprache in der Republik.
In Frankreich sowie in den anderen 19 Europäischen Ländern gilt seit der Einführung 2002 der Euro, es ist somit die offizielle Währung in Frankreich und hat den Franc abgelöst.
Ein großes Missverständnis und in vielen Reiseführern wiederholter Fehler ist, dass man in Frankreich automatisch zehn Prozent der Rechnungssumme als Trinkgeld geben würde. Dies entspricht nicht dem Verhalten der Einheimischen. Franzosen geben meist ein paar Euro bei einem Essen im Restaurant und rund 50 Cent, wenn nur ein Getränk zu sich genommen wurde. War der Service jedoch nicht zufriedenstellend, ist es durchaus üblich, gar kein Trinkgeld zu hinterlassen.
Eine weitere Besonderheit beim Trinkgeld besteht darin, dass man zunächst nur die exakte Rechnungssumme begleicht und das Trinkgeld anschließend auf dem Tisch liegen lässt. Es ist nicht üblich, dem Servicepersonal - wie im deutschsprachigen Raum - eine aufgerundete Summe zu nennen.
Es gibt keinen Zeitunterschied zwischen Deutschland und Frankreich
ALT & JUNG Gesellschaft für Freizeitgestaltung mbH
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Tel: 0211-500 800 0
e-Mail:buero@altundjung.info